Ortsgemeinde Weilerbach: Energieeinsparmaßnahmen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes
Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 4.500,00 € je Gebäude
Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs bei Gebäuden die überwiegend dem Wohnen dienen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Hausbesitzer und Besitzer von Eigentumswohnungen deren Gebäude in der Gemarkung Weilerbach liegen
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Bauliche Maßnahmen nach den technischen Bedingungen des KfW Programms Energieffizient Sanieren
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster, Kellerdecke)
2. Anlagentechnische Maßnahmen nach den technischen Bedingungen des KfW Programms Energieffizient Sanieren
- Maßnahmen zur Erneuerung der Heizung und/oder Warmwasserversorgung (kein Gas- oder Ölbrennwert), Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen mit Flächenheizung, Hydraulischer Abgleich, Pelletöfen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Kleinwindkraftanlagen
3. Solarthermische Anlagen nach Anlagenliste BAFA
- zur Erwärmung von Heizungs- und Brauchwasser (auch Solarluftkollektoren)
4. Kleine Nahwärmenetze bei Versorgung von mindestens zwei eigenständigen Gebäuden mit Raumwärme und evt. warmen Brauchwasser, als Heizquelle kommen folgende erneuerbare Energiequellen in Frage:
- Biomasse, Solarenergie, Erdwärme oder Gaskessel nur in Verbindung als Redundanz-/Spitzenlastkessel zu Biomassefeuerungund im Rahmen einer KWK-Anlage in Verbindung mit einem Gas-BHKW
Art und Höhe der Förderung
1. Prozentualer Zuschuss mit Höchstbetrag
1.1 Für bauliche Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster, Kellerdecke)
- Zuschuss von 10 % der Investitionssumme
- maximal 2.000,- € je Haus
- mit Bedarfsenergieausweis nach Sanierung oder Energieberatung nach BAFA maximal 2.500,- € je Haus
1.2 Für anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungsanlage und Warmwassererzeugung
- Zuschuss von 10 % der Investitionssumme
- maximal 1.500,- € je Haus
- mit Bedarfsenergieausweis nach Sanierung oder Energieberatung nach BAFA maximal 2.000,- € je Haus
1.3 Gesamtförderbetrag pro Gebäude
- maximal 3.500,- € je Haus
- mit Bedarfsenergieausweis nach Sanierung oder Energieberatung nach BAFA maximal 4.500,- € je Haus
1.4 Abschläge
- für Eigentumswohnungen gelten die halben Fördersätze
- für Häuser mit mehr als zwei Wohneinheiten wird der halbe Fördersatz je Wohneinheit gewährt
2. Solarthermische Anlagen
- für solarthermische Anlagen Zuschuss von 40,- €/m² Kollektorfläche
- kann zusätzlich zu 1. gefördert werden, wenn dort andere Maßnahmen beantragt sind
3. Kleine Nahwärmenetze mit hydraulischem Abgleich des gesamten Rohrnetzes (Mindestwärmebedarf 1.500 kWh/a pro Meter Trassenlänge)
- für kleine Nahwärmenetze Zuschuss von 500,- € je angeschlossenem Haus
- kann zusätzlich zu 1. gefördert werden
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.