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CO2-Minderungsprogramm 2022

Zur Zeit nicht beantragbar

Programme Ihrer Energieversorger vor Ort

Gefördert werden Maßnahmen zur CO2-Reduzierung in Gebäuden im Netzgebiet der Stadtwerke Elmshorn.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- private Eigentümer von überwiegend wohnlich genutzten Gebäuden als Gas- und/oder Stromkunden der Stadtwerke Elmshorn
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer

Aktueller Hinweis

Bitte beachten Sie, die Fördermittel für 2022 sind alle vergeben!

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Ersatz von Ölheizungen durch Gasbrennwertheizungen (CO2-Minderung 2,40 t/a)
2. Ersatz von Ölheizungen durch elektrische Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 4,0 oder gasmotorische Wärmepumpen (CO2-Minderung 3,16 t/a)
3. Ersatz von Gasheizungen (Baujahr 2002 oder älter) durch Gasbrennwertheizungen (CO2-Minderung 0,60 t/a)
4. Ersatz von Gasheizungen (Baujahr 2002 oder älter) durch elektrische Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 4,0 oder gasmotorische Wärmepumpen (CO2-Minderung 1,37 t/a)
5. Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch Gasbrennwertheizungen (CO2-Minderung 1,18 t/a)
6. Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch elektrische Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 4,0 oder gasmotorische Wärmepumpen (CO2-Minderung 2,58 t/a)
7. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung (CO2-Minderung 0,55 t/a)
8. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (Prinzip "Rücklaufanhebung") (CO2-Minderung 0,80 t/a)
9. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (Prinzip "Heizungspufferbetrieb") (CO2-Minderung 1,10 t/a)
10. Photovoltaikanlagen (CO2-Minderung 0,29 t/a)

Art und Höhe der Förderung

- für Maßnahmen gemäß Ziffer 1 Zuschuss von 728,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 2 Zuschuss von 992,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 3 Zuschuss von 188,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 4 Zuschuss von 430,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 5 Zuschuss von 568,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 6 Zuschuss von 810,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 7 Zuschuss von 173,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 8 Zuschuss von 251,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 9 Zuschuss von 345,- €
- für Maßnahmen gemäß Ziffer 10 Zuschuss von 91,- €/kWp, maximal für die ersten 6 kWp

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.