Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen
Zuschuss von min. 500,00 €, max. 5.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur klimafreundlicheren Gestaltung von Gebäuden und der Energieversorgung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen
- für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen sind nur Mieter antragsberechtigt
Förderfähig
FörderfähigeMaßnahmen:
- Installation oder Erweiterung einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung
- Installation oder Erweiterung einer solarthermischen Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage
- Installation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage (Plug-In-PV/Stecker-Solar-Modul/Balkonmodul) für Mieter
- Installation eines Stromspeichers zur Speicherung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms
- Heizungsanlagen für Holz oder Pellets, z.B. Scheitholz-, Holzhackschnitzel-, Pellet- oder Kombikessel (die sowohl Scheitholz, Pellet und/oder Holzhackschnitzel verbrennen können)
- Heizanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, z.B. Brennstoffzellenheizungen, die mit Erdgas oder Erneuerbaren Energien betrieben werden
- Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas oder erneuerbaren Energien betrieben wird
- Bauliche Wärmedämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, wenn hierbei ein U-Wert von 0,20 oder besser erreicht wird und nachhaltige, zertifizierte Dämmstoffe verwendet werden (Blauer Engel und/oder natureplus)
Art und Höhe der Förderung
- für solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung Zuschuss von 1.000,- €
- für solarthermische Anlagen zur Warmwasser- und Heizungsbereitung Zuschuss von 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 250,- € pro kWp, maximal 5.000,- €
- für Mikro-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 150,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 500,- €
- für Holz- oder Pelletsheizungsanlagen Zuschuss von 1.000,- €
- für KWK-Heizungsanlagen Zuschuss von 500,- €
- für einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas oder erneuerbaren Energien betrieben wird Zuschuss von 2.000,- €
- für Dämmmaßnahmen Zuschuss von 30 % der Kosten, maximal 5.000,- €
- für "Ersatzanlagen" Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.