Sachsen-Anhalt SPEICHERT
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Investitionen in Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von mindesten 5,0 kWh, in Verbindung mit neu auf Dachflächen zu errichtenden Photovoltaikanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen bei PV-Anlagen nach 2.1
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen für Mieterstrommodelle bei PV-Anlagen nach 2.2
Aktueller Hinweis
Aufgrund der hohen Nachfrage ist das zur Verfügung stehende Budget für das Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher momentan leider nicht mehr möglich. Sobald weitere Haushaltsmittel bereitstehen, erfolgt eine Information.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Beschaffung und Errichtung eines stationären Stromspeichers (technologieoffen und am Markt etablierte
Speichersysteme)
Anforderungen an die PV-Anlagen:
2.1 Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt peak oder
2.2 Photovoltaikanlage gemäß Mieterstrommodell nach § 21 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt peak
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 300,- € je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers bis 25 kWh
- für jede darüber hinausgehende Speicherkapazität Zuschuss von 200,- € je kWh
- Bonus von 1.000,- € für einen stationären Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt
- maximal 7.500,- €, für Mieterstrommodelle maximal 20.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.