Technische Anlagen zur Nutzung der Solarenergie
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von technischen Anlagen zur Nutzung der Solarenergie im Gebiet der Stadt Dormagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von bestehenden Wohngebäuden deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Dormagen liegen
- Wohnungseigentumsverwaltungen/Hausverwaltungen oder Mieterinnen und Mieter mit Einverständnis des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Der Fördertopf Photovoltaik ist ausgeschöpft. Zur Zeit sind keine weiteren Anträge möglich.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis höchstens 30 kWp
- Installation von steckerfertigen PV-Anlagen
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen bis einschließlich 1 kWp (steckerfertige PV-Anlagen) Zuschuss von 100,- €
- für Anlagen > 1 kWp bis einschließlich 5 kWp Zuschuss von 350,- €
- für Anlagen > 5 kWp bis einschließlich 10 kWp Zuschuss von 650,- €
- für Anlagen > 10 bis einschließlich 30 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- maximal 50 % der Gesamtkosten einer Maßnahme
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.