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Photovoltaikanlagen

Zuschuss von max. 750,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Stadt Blomberg einschließlich der Ortsteile.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen als Eigentümer/Eigentümerinnen oder sonstige Verfügungsberechtigte
- Eigentümer/Eigentümerinnen, wenn sie mit dem Förderantrag einen bestandskräftigen Beschluss der Wohneigentümer/Wohneigentümerinnengemeinschaft vorlegen
- Mieter/Mieterinnen, wenn sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin oder des/der sonstigen Verfügungsberechtigten vorlegen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Errichtung von privaten PV-Anlagen bis zu 20 kWp Nennleistung
- Stecker-PV-Anlagen
- Photovoltaikanlagen, die im Leasingverfahren installiert werden (in diesem Fall Förderung für den Leasinggeber, der diese an den Leasingnehmer weiterreichen muss)
- Stromspeicher bis maximal 10 kWh bei gleichzeitiger Errichtung im Verbund mit einer neuen PV-Anlage bis maximal 20 kWp Nennleistung

Art und Höhe der Förderung

- für Errichtung einer PV-Anlage Zuschuss von 50,- € je kWp Nennleistung
- für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu installierten PV-Anlage Zuschuss von 50,- € je kWh Speicherkapazität des funktionsbereiten Stromspeichers
- für Errichtung einer PV-Anlage ohne Stromspeicher maximal 500,- €
- für Errichtung einer PV-Anlage mit Stromspeicher maximal 750,- €
- maximal 1 Anlage (PV-Anlage und Stromspeicher) pro Antragssteller oder Antragsstellerin und Objekt bzw. Teilobjekt

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.