Photovoltaikanlagen
Zuschuss von max. 750,00 €
Gefördert wird die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Stadt Blomberg einschließlich der Ortsteile.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen als Eigentümer/Eigentümerinnen oder sonstige Verfügungsberechtigte
- Eigentümer/Eigentümerinnen, wenn sie mit dem Förderantrag einen bestandskräftigen Beschluss der Wohneigentümer/Wohneigentümerinnengemeinschaft vorlegen
- Mieter/Mieterinnen, wenn sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin oder des/der sonstigen Verfügungsberechtigten vorlegen
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Errichtung von privaten PV-Anlagen bis zu 20 kWp Nennleistung
- Stecker-PV-Anlagen
- Photovoltaikanlagen, die im Leasingverfahren installiert werden (in diesem Fall Förderung für den Leasinggeber, der diese an den Leasingnehmer weiterreichen muss)
- Stromspeicher bis maximal 10 kWh bei gleichzeitiger Errichtung im Verbund mit einer neuen PV-Anlage bis maximal 20 kWp Nennleistung
Art und Höhe der Förderung
- für Errichtung einer PV-Anlage Zuschuss von 50,- € je kWp Nennleistung
- für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu installierten PV-Anlage Zuschuss von 50,- € je kWh Speicherkapazität des funktionsbereiten Stromspeichers
- für Errichtung einer PV-Anlage ohne Stromspeicher maximal 500,- €
- für Errichtung einer PV-Anlage mit Stromspeicher maximal 750,- €
- maximal 1 Anlage (PV-Anlage und Stromspeicher) pro Antragssteller oder Antragsstellerin und Objekt bzw. Teilobjekt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.