Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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(FERS) - Energetische Sanierungsmaßnahmen (VI b.) - Photovoltaik

Zuschuss von 5,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit und ohne Speicher.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Privatpersonen, sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen mit Hauptsitz in Schwanstetten
- Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 5 % der vorgelegten Rechnung
- maximal 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.