(FERS) - Energetische Sanierungsmaßnahmen (VI b.) - Photovoltaik
Zuschuss von 5,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit und ohne Speicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen, sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen mit Hauptsitz in Schwanstetten
- Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 5 % der vorgelegten Rechnung
- maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.