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Private Photovoltaikanlagen

Zuschuss von min. 200,00 €, max. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf und an privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen als Gebäudeeigentümer
- bei Balkonmodulen sind auch Mieter antragsberechtigt

Art und Höhe der Förderung

- für die Errichtung von EEG-Umlage befreiten Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Wohngebäuden und deren Nebengebäuden mit einer Nennleistung von mindestens 5 kWp und maximal 15 kWp Zuschuss von 500,- €
- für steckbare Stromerzeugungsgeräte mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung, die den Anforderungen der VDE-Normen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen, Zuschuss von 200,- €
- bei Einfamilienhäusern maximal eine Maßnahme pro Immobilie
- bei Mehrfamilienhäusern maximal eine Maßnahme pro Wohnpartei
- bei Balkonmodule wird maximal ein Modul pro Wohnpartei gefördert

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.