Stecker-Solaranlagen
Zuschuss von min. 50,00 €, max. 100,00 €
Gefördert wird die Neuanschaffung von Stecker-Solaranlagen mit einer Leistung bis 600 Wp für die Eigennutzung im Gebiet der Gemeinde Brensbach.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, die Eigentümer, Vermieter oder Mieter (mit Erlaubnis des Vermieters) eines Hauses oder einer Wohnung im Gemeindegebiet Brensbach sind
Art und Höhe der Förderung
- für eine Stecker-Solaranlage mit einer Leistung von 300 Wp bis 450 Wp Zuschuss von 50,- € einmalig je Wohnung/Antragssteller/in
- für eine Stecker-Solaranlage mit einer Leistung bis 600 Wp Zuschuss von 100,- € einmalig je Wohnung/Antragssteller/in
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.