Kleinst-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerk oder Minisolaranlagen)
Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 200,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Plug and Play-Solaranlagen mit einer Gesamtnennleistung des Wechselrichters bis maximal 600 Watt pro Wohneinheit.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mieter eines Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäude oder Gebäudeteils, auf oder in dem der Fördergegenstand errichtet, durchgeführt oder eingebaut werden soll.
- Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.