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Erneuerbare Energien (3.4)

Zuschuss von max. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke sowie Heizungstausch/-ergänzung und/oder Brauchwassererwärmung auf erneuerbare Energien im Gebiet der Stadt Datteln.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Datteln
- Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Datteln
- Insgesamt alle volljährigen Privatpersonen aus Datteln

Nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen und Institutionen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Errichtung einer Photovoltaikanlage für Dach- oder Fassadenmontage nach vorheriger Energieberatung (mindestens eine Videoberatung bei der Verbraucherzentrale NRW vor Umsetzung der Maßnahme: Passivhaus Plus/Premium sowie KfW-Effizienzhäuser 40 Plus auch ohne Beratung)
- Errichtung von Balkonkraftwerken mit einer maximalen Leistung von 600 W nach vorheriger Energieberatung bei der Verbraucherzentrale NRW
- Heizungsaustausch/-ergänzung in Bestandsobjekten

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 80 %/kWp, maximal 100,- €/kWp, maximal 500,- € pro Objekt
- für Balkonkraftwerke Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 200,- €
- für Heizungsaustausch/-ergänzung und/oder Brauchwassererwärmung Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.