Photovoltaik und Batteriespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit zugehörigen Batteriespeichern sowie die Nachrüstung von Batteriespeichern im privaten Gebäudebestand.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Eigentümer eines Bestandsgebäudes
Aktueller Hinweis
Die Fördermittel für das Jahr 2022 sind ausgeschöpft, bitte reichen Sie keine Anträge mehr ein!
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp Anlagengröße auf einem privaten Bestandsgebäude in Zusammenhang mit der Installation eines Batteriespeichers mit ab 3 kWh Speicherkapazität
- die Nachrüstung einer bereits im Marktstammdatenregister angemeldeten Photovoltaikanlage auf einem privaten Bestandsgebäude mit einem Batteriespeicher ab 3 kWh Speicherkapazität
Art und Höhe der Förderung
- für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher Zuschuss von 1.000,- €
- für die Nachrüstung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit einem Batteriespeicher Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.