Gemeinde Wolfertschwenden: Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 150,00 € pro kWp, max. 1.500,00 €
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp an/auf Wohn- und/oder Nebengebäuden im Gemeindegebiet.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen, die Grundstückseigentümer, Hauseigentümer oder Erbbauberechtigte sind
- bei Eigentumswohnungen der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft bzw. die beauftragte Hausverwaltung
- Mieter nur mit schriftlicher Genehmigung der Hauseigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- juristische Personen, insbesondere gewerbliche Wohnungsbaufirmen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- € pro kWp, maximal 1.500,- €
- maximal eine Anlage pro Grundstück
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.