Besonders förderungswürdige Maßnahmen (Sondermaßnahmen) (3.3)
Zuschuss nach Einzelfallentscheidung
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden nach Einzelfallentscheidung besonders förderungswürdige Maßnahmen (Sondermaßnahmen), die sich nachweislich nach den Zielen des Programmes zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen richten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter
- Wohnungseigentümergesellschaften
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss nach Einzelfallentscheidung
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.