Steckersolargeräte (SSG)/Balkonkraftwerke/Mini-Solaranlagen (3.1)
Zuschuss von 30,00 % der förderfähigen Kosten, max. 200,00 € pro Anlage
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Steckersolargeräte, auch als PV-Balkonkraftwerke oder Plug & Play-Kraftwerke bezeichnete Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 600 W pro Haushalt, inklusive der nötigen Installationsarbeiten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Hauseigentümer oder Erbbauberechtigte
- Mieter mit Erlaubnis des Vermieters
- Wohnungseigentümergesellschaften
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 30 % der Netto-Gesamtinvestitionskosten, maximal 200,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.