Photovoltaikanlagen
Zuschuss von max. 1.000,00 €
Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolargeräten und PV-Anlagen im Gemeindegebiet von Petershausen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, die Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter (Balkonkraftwerke)
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Anschaffung und Betrieb von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerke) mit maximal 600 W Gesamtleistung, sofern nicht bereits eine PV-Anlage mit Eigenstromverwendung existiert
- Anschaffung und Betrieb von PV-Anlagen
- Anschaffung und Betrieb von Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen (z.B. Anlagen auf Überdachungen von Terrassen, Carports etc.)
Art und Höhe der Förderung
- für Steckersolargeräte Zuschuss von 60,- € je Anlage
- für PV-Anlagen Zuschuss von 100,- € pro installierten kWp, maximal 1.000,- € pro Gebäude und Antragssteller
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.