Klimaschutzfonds Wustermark
Zuschuss von max. 50,00 % der Investitionskosten
Gefördert werden Projekte in der Gemeinde Wustermark, die dem Klima- und Umweltschutz dienen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Einwohner*innen der Gemeinde Wustermark
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Kategorie A
- Pflanzung und dauerhafte Pflege heimischer Laubgehölze durch Privatpersonen
- Kauf einer VBB-Jahreskarte bei gleichzeitiger langfristiger Abschaffung eines auf dieselbe Person zugelassenen PKW ohne Ersatzbeschaffung
2. Kategorie B
- Installation technischer Anlagen, die regenerative Energie nutzbar machen (Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen)
- Dachbegrünung
- Kauf von Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung
- Informations- und Bildungsmaßnahmen für Klima- und Umweltschutz
- Maßnahmen zur Reduktion von Abfällen und zur Ressourcenschonung
- Maßnahmen, die zur deutlichen Einsparung von Trinkwasser führen
- Nutzung besonders nachhaltiger Baustoffe (nachwachsend, mit geringem Energieeinsatz hergestellt, stofflich trennbar, kompostierbar, recyclingfähig, wiederverwendbar)
- Öffentliche Aktionen, die dem Ziel dieser Förderrichtlinie dienen und dabei andere Menschen motivieren, sich zu beteiligen
- Sonstige Maßnahmen, die einen besonderen Demonstrationscharakter im Bereich Klima- und Umweltschutz besitzen.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von bis zu 50 % der Investitionskosten
- für Maßnahmen der Kategorie A maximal 100,- € pro Maßnahme
- für Maßnahmen der Kategorie B maximal 300,- € pro Maßnahme
- maximal 2 Maßnahmen je Antragssteller*in pro Haushaltsjahr, maximal 600,- €
- für Maßnahmen mit besonderem Vorbildcharakter im Ausnahmefall maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.