Mini-Solaranlagen
Zuschuss von max. 500,00 €
Gefördert wird die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, als Mieter von Wohngebäuden oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Nicht antragsberechtigt:
Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften
Aktueller Hinweis
Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von maximal 500,- € pro Anlage und Wohnungseinheit
- maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.