Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Mini-Solaranlagen

Zuschuss von max. 500,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechsel­richter.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privatpersonen, als Mieter von Wohngebäuden oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Nicht antragsberechtigt:
Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften

Aktueller Hinweis

Es werden nur PV-Anlagen mit  Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt.

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von maximal 500,- € pro Anlage und Wohnungseinheit
- maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.