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Solarförderung

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Steckersolargeräten in der Gemeinde Eiching.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Hauseigentümer oder deren Vertretungsberechtigte) sowie WEGs

Aktueller Hinweis

Das Förderbudget ist bereits ausgeschöpft. Über eine mögliche Fortführung des Programms liegen uns zur Zeit noch keine Informationen vor.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Neuerrichtung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, ab einer Leistung von 2,0 kWP installierter (Modul-)Leistung
- Die Förderung gilt nur für Photovoltaikmodule, die den nationalen und internationalen Normen entsprechen.
2. Errichtung von Batteriespeichern ab einer Speicherkapazität von 2,0 kWh im Zusammenhang mit der Installation von PV-Anlagen
- Der Batteriespeicher muss in der vom C.A.R.M.E.N. e. V. geführten Liste ("Förderfähige Batteriespeicher im 10.000-Häuser-Programm") enthalten sein.
3. Steckersolargeräte/Balkonsolaranlagen
- Pro Haushalt dürfen max. 600 W Gesamtleistung angeschlossen werden.
- Die Steckersolargeräte müssen an eine spezielle "Energiesteckdose" angeschlossen werden. Eine Schutzkontaktsteckdose wird als nicht ausreichend erachtet. Der Einbau der Steckdose und die Überprüfung des vorhandenen Stromkreises auf ausreichend dimensionierte Leitungen muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden.
- Wer eine Balkonsolaranlage anschließen möchte, benötigt einen Zähler mit Rücklaufsperre.
- Die Bundesnetzagentur fordert eine Anmeldung der Mini-Anlagen im Marktstammdatenregister. Die Anlagen müssen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. (Der Netzbetreiber kann die Installation und den Betrieb nicht ablehnen).
- Um die Anlagen dauerhaft auf dem Balkon oder an der Außenfassade zu installieren, wird die Erlaubnis des Vermieters, der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung benötigt.
- Die Befestigung der Solarpaneele muss den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine sturmsichere Befestigung ist notwendig.
- Wenn bereits eine PV-Anlage mit Eigenstromverwendung existiert, ist der Anschluss nicht erlaubt.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Photovoltaikanlagen
- Zuschuss von 200,- € pro voller kWp
- maximal 1.500,- € pro Gebäude
2. Für Batteriespeicher
- Zuschuss von 200,- € pro voller kWh
- maximal 1.500,- € pro Gebäude
3. Für Steckersolargeräte/Balkonsolaranlagen
- Zuschuss von 200,- € pro Anlage

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.