Balkon-Photovoltaikanlagen - Energiesteckdosen
Zuschuss von max. 100,00 € pro Wohneinheit
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird der Einbau der zum Betrieb einer Balkon-Photovoltaikanlage mit maximal 600 Wp (steckerfertige PV-Anlage) notwendigen Energiesteckdose (incl. Einbau).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter der Wohneinheit im Gemeindegebiet der Gemeinde Vierkirchen sind
- Mieter, sofern sie die Genehmigung des Eigentümers vorweisen können
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 100,- € pro Wohneinheit
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.