Stecker-Solar-Anlagen
Zuschuss von 50,00 % der Investitionskosten, max. 200,00 €
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule) bis 600 Watt Anschlussleistung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Private (nicht-öffentliche) Eigentümer/innen sowie Erbbauberechtigte, Mieter/innen, Kleingärtner/innen und sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von in der Gemeine Senden liegenden Wohngebäuden bzw. Gebäuden in Kleingartenanlagen
Aktueller Hinweis
Die aktuellen Förderprogramme mit einem gesamten Fördervolumen von 75.000,- € sind Stand 09.11.2022 bereits zu 95 % ausgeschöpft. Es steht nur noch eine relativ geringe Restfördersumme zur Verfügung.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 50 % des Kaufpreises, maximal 200,- € pro Anlage
- maximal eine Anlage pro Wohneinheit bzw. Antragssteller/in
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.