Stecker-Photovoltaik-Anlagen
Zuschuss von 150,00 € je Wohnung
Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Stecker-Solargeräte) mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden im Bergkamener Stadtgebiet.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens 2 Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Bergkamen sind
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 150,- € je Wohnung unabhängig von der Anzahl der Module
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.