CO2- Einsparung III. Strom
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur Einsparung von Strom in der Gemeinde Bubenreuth.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts mit Anwesen in der Gemeinde Bubenreuth
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Kauf und Installation von Stromspeichern als Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage bis 8 kWh
- Kauf und Installation einer Balkon-PV-Anlage
- Austausch von Altgeräten gegen klimafreundlichere Haushaltsgeräte
- Anschaffung einer Wallbox (ab 01.07.2022)
- Errichtung von PV-Anlagen (ab 01.07.2022)
Art und Höhe der Förderung
1. Stromspeicher und PV
- für Kauf und Installation eines Stromspeichers Zuschuss von 100,- € pro kWh, maximal 800,- €
- für Kauf und Installation einer Balkon-PV-Anlage Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 250,- €
- für die Errichtung von PV-Anlagen Zuschuss von 300,- € je kWp, maximal 10 kWp je Anwesen, maximal 3.000,- €
2. Austausch eines Altgeräts gegen einen Kühlschrank Energieeffizienzklasse A, B und C, eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler EE-Klasse A und B
- in den Jahren 2021 und 2022 Zuschuss von 150,- €
- im Jahr 2023 Zuschuss von 100,- €
- im Jahr 2024 Zuschuss von 50,- €
3. Anschaffung einer Wallbox
- Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, ohne Installation
4. Maximaler Gesamtbetrag für alle Zuschüsse aus der Förderung CO2-Einsparung
- Zuschuss von 5.000,- € je Anwesen
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.