Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaik- Stecker-Solargeräte (SSG) (5.4) (unabhängige FKG-Maßnahme)
Darlehen von 0,40 € pro kWp, max. 50,00 % der förderfähigen Kosten
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik- Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen) bis zu einer Leistung von 600 Wp je Wohneinheit.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, die im Stadtgebiet München Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz haben
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 0,40 € je Wp, bis 600 Wp, maximal 50 % der förderfähigen Kosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.