Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Photovoltaik- und Batteriespeicher

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen auf Dächern, Fassaden und Parkplätzen), steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule) sowie von Batteriespeichern für PV-Anlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte) in ihrer Eigenschaft als Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter von Wohnungen/Gebäuden oder Grundstücken
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts in ihrer Eigenschaft als Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter von Wohnungen/Gebäuden oder Grundstücken

Aktueller Hinweis

Das von der Stadtverwaltung neu aufgelegte PV- und Batteriespeicher-Förderprogramm ist ein voller Erfolg! Das Förderbudget in Höhe von 60.000 € wurde innerhalb des ersten Tages in wenigen Minuten vollständig ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist damit nicht mehr möglich. Eine Neuauflegung desFörderprogramms ist für Anfang 2023 (voraussichtlich März 2023) geplant.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Erwerb von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Dach- oder Fassadenanlagen
- Erwerb von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen (z.B. Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen oder Carports etc.)
- Erwerb von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen auf Parkplätzen
- Erwerb von neuen, steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonmodule), die den Vorgaben der Stadtwerke Nürtingen entsprechen bis maximal 600 Wp installierte Leistung
- Erwerb von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für eine neue als auch eine Bestands-PV-Anlage genutzt werden

Art und Höhe der Förderung

1. PV-Anlagen bei Bestandsbauten und Parkplätzen
- vom 1. kWp bis einschließlich dem 5. kWp installierter PV-Leistung Zuschuss von 150,- € pro kWp
- für jedes weitere kWp bis einschließlich zum 10. kWp installierte PV-Leistung Zuschuss von 100,- € pro kWp
- für jedes weitere kWp bis einschließlich zum 30. kWp installierte PV-Leistung Zuschuss von 50,- € pro kWp
2. PV-Balkonmodule
- für installierte Leistung bis maximal 600 Wp Zuschuss von 50,- € pro 100 Wp
3. Stationäre Batteriespeicher bei neuen und bestehenden PV-Anlagen
- von der 1. kWh bis einschließlich zur 3. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 150,- €
- für jede weitere kWh bis einschließlich zum 10. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 100,- € pro kWh
- für jede weitere kWh bis einschließlich zum 30. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 50,- € pro kWh
4. Stationäre Batteriespeicher bei EEG-Altanlagen
- von der 1. kWh bis einschließlich zur 3. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 200,- €
- für jede weitere kWh bis einschließlich zum 10. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 150,- € pro kWh
- für jede weitere kWh bis einschließlich zum 30. kWh Speicherkapazität Zuschuss von 100,- € pro kWh
- maximal 4.500,- € je Antragsstellung

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.