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Gesamtgemeinde Bütthard: Innenentwicklung

Zuschuss von 5,00 % der Investitionskosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Erwerb, Sanierung und/oder Neubau von Wohn- oder Gewerbegebäuden im Fördergebiet Innenbereich der Gesamtgemeinde Bütthard.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen im Fördergebiet Innenbereich nach § 34 BauGB der Gesamtgemeinde Bütthard

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Erwerb von Wohn- oder Gewerbeeigentum bei sich daran anschließender Sanierung
- Sanierung von Wohn- oder Gewerbeeigentum
- Abbruch von Gebäuden zur Errichtung von Ersatzgebäuden
- Neubau von Wohn- oder Gewerbeeigentum in einer Baulücke im Innenbereich
- Errichtung eines Wohn- oder Gewerbegebäudes nach Abbruch eines ehemaligen Wohn-, Gewerbe- oder Nebengebäudes

Art und Höhe der Förderung

- für den Abriss von Gebäuden Zuschuss von 3.000,- €
- für Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme
- für Erwerb eines bebauten Grundstücks Zuschuss von 5 % der Investitionssumme
- maximal 10.000,- € pro Grundstück

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.