Gesamtgemeinde Bütthard: Innenentwicklung
Zuschuss von 5,00 % der Investitionskosten
Gefördert werden Erwerb, Sanierung und/oder Neubau von Wohn- oder Gewerbegebäuden im Fördergebiet Innenbereich der Gesamtgemeinde Bütthard.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen im Fördergebiet Innenbereich nach § 34 BauGB der Gesamtgemeinde Bütthard
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Erwerb von Wohn- oder Gewerbeeigentum bei sich daran anschließender Sanierung
- Sanierung von Wohn- oder Gewerbeeigentum
- Abbruch von Gebäuden zur Errichtung von Ersatzgebäuden
- Neubau von Wohn- oder Gewerbeeigentum in einer Baulücke im Innenbereich
- Errichtung eines Wohn- oder Gewerbegebäudes nach Abbruch eines ehemaligen Wohn-, Gewerbe- oder Nebengebäudes
Art und Höhe der Förderung
- für den Abriss von Gebäuden Zuschuss von 3.000,- €
- für Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme
- für Erwerb eines bebauten Grundstücks Zuschuss von 5 % der Investitionssumme
- maximal 10.000,- € pro Grundstück
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.