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Förderbereich I - Ausbau erneuerbarer Energien/Energiesparen

Zur Zeit nicht beantragbar

Im Kreis verfügbare Programme

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Energiesparen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Kreis Steinfurt, die Gebäudeeigentümer sind
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers

Aktueller Hinweis

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Impulsberatungen zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung in Form von Aufdachanlagen
- steckerfertige Balkon-PV-Anlagen zur Stromerzeugung
- Energieberatungen
- Dämmvorhaben (Dämmung von Rolladenkästen, Heizkörpernischen, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) Sachmittelzuschuss und optional Handwerkerleistungen

Art und Höhe der Förderung

- für PV-Impulsberatungen Zuschuss von bis zu 150,- €
- für Balkon/Stecker-PVA Zuschuss von 50,- € pro Modul, maximal 100,- €
- für Energieberatungen Zuschuss von bis zu 150,- €
- für Dämmungsmaßnahmen (Sachmittel) Zuschuss von bis zu 200,- €
- für Dammungsmaßnahmen (Handwerkerleistungen) Zuschuss von bis zu 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.