Förderbereich I - Ausbau erneuerbarer Energien/Energiesparen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Energiesparen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Kreis Steinfurt, die Gebäudeeigentümer sind
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Impulsberatungen zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung in Form von Aufdachanlagen
- steckerfertige Balkon-PV-Anlagen zur Stromerzeugung
- Energieberatungen
- Dämmvorhaben (Dämmung von Rolladenkästen, Heizkörpernischen, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) Sachmittelzuschuss und optional Handwerkerleistungen
Art und Höhe der Förderung
- für PV-Impulsberatungen Zuschuss von bis zu 150,- €
- für Balkon/Stecker-PVA Zuschuss von 50,- € pro Modul, maximal 100,- €
- für Energieberatungen Zuschuss von bis zu 150,- €
- für Dämmungsmaßnahmen (Sachmittel) Zuschuss von bis zu 200,- €
- für Dammungsmaßnahmen (Handwerkerleistungen) Zuschuss von bis zu 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.