Solarstrom nutzen (5.5)
Zuschuss von 50,00 % der förderfähigen Kosten, max. 60,00 % der förderfähigen Kosten
Gefördert wird die Nutzung von Solarstrom.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Kauf von Mini-PV-Anlagen bzw. Balkon-PV-Anlagen
- Installation von speziellen Steckdosen und die Überprüfung des Hausnetzes für die Nutzung der Mini-PV-Anlagen
- Umrüstungen von älteren Photovoltaikanlagen auf Eigenverbrauch nach Auslaufen der Einspeisevergütung
Art und Höhe der Förderung
- für die Installation spezieller Steckdosen sowie die Überprüfung der elektrischen Anlage Zuschuss von 150,- € je Gebäude, maximal 60 % der förderfähigen Kosten
- für den Kauf geeigneter Mini-PV-Anlagen Zuschuss von 50,- € je mindestens 100 Watt Spitzenleistung
- für die Umrüstung älterer Photovoltaikanlagen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.