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Solarstrom nutzen (5.5)

Zuschuss von 50,00 % der förderfähigen Kosten, max. 60,00 % der förderfähigen Kosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Nutzung von Solarstrom.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Hierzu liegen keine Informationen vor.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Kauf von Mini-PV-Anlagen bzw. Balkon-PV-Anlagen
- Installation von speziellen Steckdosen und die Überprüfung des Hausnetzes für die Nutzung der Mini-PV-Anlagen
- Umrüstungen von älteren Photovoltaikanlagen auf Eigenverbrauch nach Auslaufen der Einspeisevergütung

Art und Höhe der Förderung

- für die Installation spezieller Steckdosen sowie die Überprüfung der elektrischen Anlage Zuschuss von 150,- € je Gebäude, maximal 60 % der förderfähigen Kosten
- für den Kauf geeigneter Mini-PV-Anlagen Zuschuss von 50,- € je mindestens 100 Watt Spitzenleistung
- für die Umrüstung älterer Photovoltaikanlagen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.