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Gemeindliche Förderungen für regenerative Energien (KfW 261, 262, 270)

Zuschuss von max. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Nutzung regenerativer Energien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Hierzu liegen keine Informationen vor.

Art und Höhe der Förderung

- für Privatpersonen, die die Kfw-Programme Nr. 261 bzw. 262 in Anspruch nehmen, Zuschuss von 15 % der Investitionskosten, maximal 500,- €
- für Antragstellende, die das Kfw-Programm Nr. 270  in Anspruch nehmen, Zuschuss von 15 % der Investitionskosten, maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.