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SolarPLUS - Modul D Sonderanlagen-Boni

Zuschuss von max. 30.000,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation einer PV-Anlage auf Dächern von Bestandsgebäuden in Berlin.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- für die Module D 1 und D 2 Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Hausverwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zur Energiegewinnung pachten
- für Modul D 3 Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sowie deren Bevollmächtigte. Dazu gehören auch Wohnungsbaugenossenschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und Stiftungen sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Energiegewinnung pachten.

Nicht antragsberechtigt:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein In-solvenz- oder ein vergleichbares Verfahren darf bis zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung nicht eröffnet worden sein. Dasselbe gilt für Antragstellende und (sofern sie juristische Personen sind) für Inhaber:innen juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO (siehe Europäisches Beihilferecht)

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. D 1 PV-Anlagen und Denkmalschutz
- Die Förderung im Rahmen der Sonderanlagen-Boni ist nur möglich, wenn das Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert ist, unter Denkmalschutz steht bzw. sich im Umfeld eines Denkmals befindet. Förderfähig sind des Weiteren: Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, Farblich angepasste PV-Anlagen (im Sinne des Denkmalschutzes)
2. D 2 Fassaden-PV
- Förderfähig sind Solaranlagen an Fassaden, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade integriert sind. Es werden Fassaden-PV-Anlagen gefördert, für die alle baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
3. D 3 Gründach-PV-Anlagen
- Begrüßt wird in der SolarPlus-Förderung zum Solarausbau in Berlin ausdrücklich die gleichzeitige Nutzung des Daches als Grünfläche und für die Nutzung einer PV-Anlage. Es werden nur Projekte gefördert, in denen PV-Anlagen über extensiv genutzten Gründächern neu angelegt werden.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Modul D 1 PV-Anlagen und Denkmalschutz (maximal 100 Förderfälle insgesamt)
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 15.000,- €

2. Für Modul D 2 Fassaden-PV (maximal 100 Förderfälle insgesamt)
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 30.000,- €

3. Für Modul D 3 Gründach-PV-Anlagen (maximal 100 Förderfälle insgesamt)
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 15.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.