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SolarPLUS - Modul C Stromspeicher

Zuschuss von max. 15.000,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Stromspeichern bei Bestandsgebäuden in Berlin.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Hausverwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zur Energiegewinnung pachten.

Nicht antragsberechtigt:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein In-solvenz- oder ein vergleichbares Verfahren darf bis zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung nicht eröffnet worden sein. Dasselbe gilt für Antragstellende und (sofern sie juristische Personen sind) für Inhaber:innen juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO (siehe Europäisches Beihilferecht)

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. C 1 Kauf
- Gefördert wird der Kauf eines Stromspeichers für die Solaranlage zum Laden, Speichern und Entladen elektrischer Energie sowie Speichersysteme inklusive Speicher, Managementsystem und sämtlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind. Als Berechnungsgrundlage für die Förderhöhe wird die Speicherkapazität genutzt. Eine fachgerechte Installation sowie eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren wird vorausgesetzt. Das Speichersystem ist nur in Kombination mit dem Kauf einer neuen Photovoltaikanlage förderfähig. Dieses Modul ersetzt ab Start die Förderung EnergiespeicherPLUS.
- Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme des Speichersystems ist durch eine geeignete Fachkraft durchzuführen.
2. C 2 Pacht/Leasing
- Die Photovoltaik-Förderung wird auch für Pacht- und Leasingverträge von Stromspeichern erteilt.
- In dem Pacht-, Miet- oder Leasingvertrag muss eine Sonderzahlung im ersten Jahr der Vertragslaufzeit vereinbart werden, die mindestens so hoch sein muss wie die Zuwendungssumme. Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben.
- Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Antragstellenden die Bedingungen der De-minimis-Verordung (Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 200.000,- €) erfüllen.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Modul C 1 Kauf Stromspeicher
1.1 Für Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Zuschuss von 300,- € je kWh Speicherkapazität des Speichers
- maximal 15.000,- €
1.2 Für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern
- für kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 15.000,- €

2. Für Modul C 2 Pacht/Leasing Stromspeicher
- Zuschuss von 300,- € je kWh Speicherkapazität des Speichers
- maximal 15.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.