SolarPLUS - Modul B Hauselektrik
Zuschuss von max. 10.000,00 €
Gefördert wird die Installation einer PV-Anlage auf Dächern von Bestandsgebäuden in Berlin.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- für Modul B 1 Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Hausverwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorgern, die Dächer zur Energiegewinnung pachten
- für Modul B 2 Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sowie deren Bevollmächtigte. Dazu gehören auch Wohnungsbaugenossenschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und Stiftungen sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Energiegewinnung pachten.
Nicht antragsberechtigt:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein In-solvenz- oder ein vergleichbares Verfahren darf bis zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung nicht eröffnet worden sein. Dasselbe gilt für Antragstellende und (sofern sie juristische Personen sind) für Inhaber:innen juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO (siehe Europäisches Beihilferecht)
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. B 1 Messplätze/Stromzähler für PV-Anlagen
- Messplätze sind beispielsweise Zählerschränke, in denen die für den Betrieb der Solaranlage nötigen Zähler untergebracht sind. Insbesondere gehören dazu auch die Summenzähler in Mietstromprojekten. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Installation eines Messplatzes für die Zähler nicht vorhanden ist oder Messplätze vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden.
2. B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen sofern dies für die Nutzung als Mieterstromprojekt erforderlich ist
- Sollten für die Installation einer PV-Anlage auf einem Mieterhaus Veränderungen an der Hauselektronik nötig sein, dann sind diese förderfähig. Dazu gehört auch das Zusammenlegen von Hausanschlüssen, wenn z.B. bei einem Summenzählermodell rechnerisch oder physikalisch verschiedene Anschlüsse zusammengelegt werden müssen. Die Solarstrom-Projekte müssen im Bestand durchgeführt werden und dürfen keine Mieterhöhungen zur Folge haben.
- Es muss sich um neue Projekte handeln, d. h. die Photovoltaikanlage muss neu errichtet werden.
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn Mieterstromprojekte im Bestand durchgeführt werden sollen. Es werden ausschließlich Vorhaben für Bestandsgebäude, deren Bau vor dem 31.12.2014 abgeschlossen wurde, gefördert.
- Die geförderten Projekte dürfen nicht dazu führen, dass die Mieten in den betreffenden Gebäuden erhöht werden.
- Der Strom, der den Mieter:innen nicht aus der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Art und Höhe der Förderung
1. Für Modul B 1
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 10.000,- €
2. Für Modul B 2
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 5.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.