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SolarPLUS - Modul A Gutachten - Studien - Konzepte - Beratung

Zuschuss von max. 15.000,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation einer PV-Anlage auf Dächern von Bestandsgebäuden in Berlin.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- für die Module A 1, A 2, A 3 Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sowie deren Bevollmächtigte. Dazu gehören auch Wohnungsbaugenossenschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und Stiftungen sowie Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Energiegewinnung pachten.
- für Modul A 4 werden speziell Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie durch Wohnungseigentümergemeinschaften bevollmächtigte Hausverwaltungen

Nicht antragsberechtigt:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein In-solvenz- oder ein vergleichbares Verfahren darf bis zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung nicht eröffnet worden sein. Dasselbe gilt für Antragstellende und (sofern sie juristische Personen sind) für Inhaber:innen juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO (siehe Europäisches Beihilferecht)

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. A 1 Dachgutachten für Photvoltaik-Projekte
- Begutachtung der Statik einer Dachkonstruktion
- Begutachtung des Zustandes samt Empfehlung über die Installation einer PV-Anlage
- Begutachtung der Dach-Eignung für die Installation einer PV-Anlage
- Im Rahmen der Förderung werden die Kosten für die Beurteilung der Dacheignung für die Installation einer PV-Anlage übernommen sowie Bewertungen im Hinblick auf die Effizienz und die Verschattungs-Situation. Das Gutachten muss dabei von einer befähigten Person erstellt werden.
2. A 2 Machbarkeitsstudien
- Gefördert werden Studien, die dem Erkenntnisgewinn darüber dienen, ob ein Photovoltaik-Projekt technisch umgesetzt werden kann. Dazu gehören auch die Kosten- und Risikoeinschätzung sowie die Abwägung der Erfolgsaussichten. Die Dachfläche muss dabei mindestens 150 m² haben.
3. A 3 Zähler- und Messkonzepte für Mietstrommodelle
- Gefördert wird das Erstellen von Zähler- und Messkonzepten insbesondere für die Installation von Zählern zur Messung des PV-Stroms und des Netzstroms  für ein Mieterstromprojekt.
4. A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen
- Im Rahmen der Photovoltaik-Förderung werden die Kosten für eine Beratung zur steuerlichen Veranlagung einer Solaranlage auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern übernommen. Dabei muss es sich um eine Erstberatung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater handeln.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Module A 1, A 2 und A 3 an die Kosten für die Erstellung des Gutachtens bzw.der Studie bzw. des Konzeptes
- für natürliche Personen und kleine Unternehmen Zuschuss von 65 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für mittlere Unternehmen Zuschuss von 55 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für große Unternehmen Zuschuss von 45 % brutto der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte maximal 5.000,- €
- für Machbarkeitsstudien maximal 15.000,- €

2. Für Modul A 4
- Zuschuss von 226,10 €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.