Sektor Stromerzeugung - Stromspeicher
Zuschuss von 50,00 € pro kWh
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Erstinstallation eines Stromspeichers mit direkter Anbindung des Gebäude- bzw. Wohnungseigentums.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen, deren Eigentum auf dem Gebiet der Gemeinde Röttenbach liegt
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 50,- € je voller Kilowattstunde bis maximal 25 kWh
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.