Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einem netzdienlichen PV-Batteriespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien auf Wohngebäuden oder Vereinsgebäuden bzw. Gebäuden, die gemeinnützigen Organisationen dienen, in der Gemeinde Gablingen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften), gemeinnützige Organisationen oder Vereine, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinsheim im Gemeindegebiet von Gablingen haben, die gleichzeitig Eigentümer oder dinglich Berechtigte von Gebäuden sind
Aktueller Hinweis
Aufgrund der großen Nachfrage, sind die Haushaltsmittel für 2022 erschöpft. Es können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Neuerrichtung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen (mindestens installierte Nennleistung von 2 kWp) mit stationären, intelligenten Batterien zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen
- Netzdienliche, intelligente Batteriespeicher (mindestens 2 kWh nutzbare Speicherkapazität)
Art und Höhe der Förderung
- für die Photovoltaikanlage Zuschuss von 100,- € pro kWp, maximal 1.000,- €
- für den netzdienlichen, intelligenten Batteriespeicher Zuschuss von 100,- € pro kWh, maximal 1.000,- €, maximal ein Speicher pro Photvoltaikanlage
- maximal eine Förderung pro Jahr/Gebäude und Antragsteller
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.