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Gemeinde Poppendorf: Gewährung einer gemeindlichen Förderung privater Photovoltaikanlagen

Zuschuss von 33,00 % der Investitionskosten, max. 2.500,00 € je Anlage und Haus

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer privaten Photovoltaikanlage.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen, die eine Immobilie in der Gemeinde Poppendorf besitzen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bei einem erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers antragsberechtigt.
- Ist das Grundstück mit einem dringlichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum BGB belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes antragsberechtigt.

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von 1/3 der Investitionskosten, maximal 2.500,- € je Anlage und Haus

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.