Gemeinde Poppendorf: Gewährung einer gemeindlichen Förderung privater Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 33,00 % der Investitionskosten, max. 2.500,00 € je Anlage und Haus
Gefördert wird der Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer privaten Photovoltaikanlage.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen, die eine Immobilie in der Gemeinde Poppendorf besitzen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bei einem erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers antragsberechtigt.
- Ist das Grundstück mit einem dringlichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum BGB belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes antragsberechtigt.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 1/3 der Investitionskosten, maximal 2.500,- € je Anlage und Haus
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.