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PV Anlage mit Speicher und Balkonkraftwerke

Zuschuss von min. 100,00 €, max. 1.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von PV-Anlagen mit Stromspeicher und die Anschaffung von Balkonkraftwerken.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen

Förderfähig

Förderfähige PV-Anlagen mit Stromspeicher:
- Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp bis maximal 30 kWp
- die Mindestkapazität des Stromspeichers muss 2,5 kWh betragen

Art und Höhe der Förderung

- für PV-Anlagen mit Stromspeicher und einer Leistung von 5 kWp bis einschließlich 10 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für PV-Anlagen mit Stromspeicher und einer Leistung von 10 kWp bis einschließlich 20 kWp Zuschuss von 1.250,- €
- für PV-Anlagen mit Stromspeicher und einer Leistung von 20 kWp bis einschließlich 30 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 340 Wp bis einschließlich 680 Wp Zuschuss von 100,- €
- für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 680 Wp bis einschließlich 1.020 Wp Zuschuss von 150,- €
- für Balkonkraftwerke mit einer Leistung ab 1.020 Wp Zuschuss von 200,- €
- maximal eine Anlage pro Haushalt

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.