Steckersolaranlagen (2.1.3)
Zuschuss von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 100,00 €
Gefördert werden Steckersolaranlagen (z.B. Balkonsolaranlagen) mit einer Leistung bis 600 W.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen als Eigentümer
- natürliche und juristische Personen als Mieter oder Pächter mit Zustimmung der Eigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- städtische Einrichtungen
- Gewerbebetriebe
- Hersteller von Anlagen oder deren Komponenten sowie Personen, die solche Anlagen planen, errichten oder damit Handel treiben
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten
- maximal 100,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.