Klimaschutzförderrichtlinie
Zuschuss von max. 2.930,00 €
Gefördert werden energetische Maßnahmen und der Einsatz von erneuerbaren Energien an bestehenden mindestens 5 Jahre alten Wohngebäuden sowie der Kauf von Lastenfahrrädern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) oder Mieter (mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten) von Wohngebäuden in der Verbandsgemeinde Wörrstadt
- im Falle einer Förderung von (Elektro)-Lastenrädern Antragssteller mit dem ersten Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Wörrstadt
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Austausch von ineffizienten Heizungspumpen, Wasserzirkulationspumpen und/oder Speicherladepumpen durch einen Fachbetrieb
- Hydraulischer Abgleich an bestehenden Heizungsanlagen durch einen Fachbetrieb
- Dämmung Dachgeschossdecke, Dachgeschossboden, Kellergeschossdecke, Dachschrägen, Rolladenkästen (Fachbetrieb oder Eigenleistung möglich)
- Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher durch einen Fachbetrieb
- Kauf von Solar-Stecker-Modulen
- Kauf eines (Elektro)-Lastenrades, Zweckbindungsfrist mindestens ein Jahr
- Übernahme des Eigenanteils für einen Energie-Check vor Ort
Art und Höhe der Förderung
- für den Austausch von ineffizienten Heizungspumpen, Wasserzirkulationspumpen und/oder Speicherladepumpen Zuschuss von 150,- €, maximal zwei Pumpen pro Gebäude
- für den hydraulischen Abgleich an bestehenden Heizungsanlagen Zuschuss von 200,- €
- für die Dämmung Dachgeschossdecke, Dachgeschossboden, Kellergeschossdecke, Dachschrägen, Rolladenkästen Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.000,- €
- für die erstmalige Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung Zuschuss von 1.000,- €, maximal eine Anlage pro Wohngebäude bzw. pro Wohneinheitz als abgeschlossenes Wohnungseigentum
- für den Kauf von Solar-Stecker-Modulen Zuschuss von 150,- €, maximal ein Modul pro Wohngebäude bzw. pro Wohneinheit als abgeschlossenes Wohnungseigentum
- für den Kauf eines (Elektro)-Lastenrades Zuschuss von 250,- €
- Übernahme des Eigenanteils für einen Energie-Check vor Ort in Höhe von 30,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.