Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden im Stadtgebiet Oerlinghausen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Installation von neuen Photovoltaikanlagen und die dazugehörige fachkundige Beratung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche Personen für im Stadtgebiet Oerlinghausen gelegene Immobilien, die vornehmlich zu Wohnzwecken genutzt werden
- Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die den Zuschuss beantragen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers einreichen
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit entsprechendem bestandskräftigen Beschluss der Gemeinschaft
Aktueller Hinweis
Oerlinghauser PV-Förderprogramm bereits im Oktober 2022 ausgeschöpft.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Kauf und Installation von Neuanlagen, die auf dem Dach oder an der Außenseite von vornehmlich zu Wohnzwecken genutzten Wohn- bzw. Nebengebäuden im Stadtgebiet Oerlinghausen installiert werden sollen
- fachkundige Beratung
Art und Höhe der Förderung
- für die förderfähige Nennleistung Zuschuss von 125,- €/ kWp, maximal 875,- € je Antrag
- für Beratungsleistungen Zuschuss von 80,- € pro Antrag
- maximal eine Anlage pro Antragsstellerin und Antragssteller pro Jahr
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.