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Förderung von Balkonsolarmodulen

Zuschuss von 50,00 % der förderfähigen Kosten, max. 200,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Stromerzeugungsgeräte mit bis zu 600 W Leistung (sogenannte Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte) in selbst genutztem Wohnraum.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer selbst genutzten Wohnung innerhalb von Ahaus sind

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.