Förderung von Balkonsolarmodulen
Zuschuss von 50,00 % der förderfähigen Kosten, max. 200,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Stromerzeugungsgeräte mit bis zu 600 W Leistung (sogenannte Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte) in selbst genutztem Wohnraum.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer selbst genutzten Wohnung innerhalb von Ahaus sind
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.