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Ortsgemeinde Unzenberg: Energiesparrichtlinie

Zuschuss von max. 6.000,00 € je Haus

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden energetische Maßnahmen an Gebäuden und in Wohnungen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen, die seit mindestens einem Jahr entweder Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Unzenberg sind und mit dem ersten Wohnsitz in der Ortsgemeinde Unzenberg gemeldet sind (bei natürlichen Personen) bzw. deren Sitz der Geschäftsleitung sich in der Ortsgemeinde Unzenberg befindet (juristische Personen)

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Energieberatungen durch ein anerkanntes Institut
2. Beschaffung neuer Elektrogeräte (je Haushalt einmal ein Gerät einer Geräteart)
- Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und -truhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, wenn das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs die höchste Energieeffizienzklasse hat
3. Ersatzanschaffung von hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen der Effizienzklasse A
4. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
5. Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern bis zu 10 kWp zum Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
6. Installation von Stromspeichersystemen zum überwiegenden Zweck des Eigenverbrauchs
7. Installation von elektrischen Heizstäben, Heizschwertern usw. zur Speicherung von eigenerzeugtem Strom in Wärme (power-to-heat)
8. fachgerechte Dämmung von Wohnhäusern bei Ausführung durch anerkannte Fachfirmen, bei Selbsteinbau nur mit Bestätigung durch Fachfirma, Architekt oder sonstigem Sachverständigen
9. fachgerechter Austausch von Fenstern und Haustüren bei Überschreiten des geltenden GEG durch anerkannte Fachfirmen, bei Selbsteinbau nur mit Bestätigung durch Fachfirma, Architekt oder sonstigem Sachverständigen
10. Austausch von Nachtspeicheröfen gegen hocheffiziente Neugeräte bei Nachweis des fachgerechten Einbaus und der Entsorgung der Altgeräte
11. Installation von thermischen Solaranlagen für Brauchwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
12. Installation von Holzvergaser-, Hackschnitzel. und Pelletheizkesseln als Zentralheizung
13. Installation von Wärmepumpen und Brauchwasser-Wärmepumpen, die an ein wassergeführtes Heizungsnetz angeschlossen werden
14. Installation von zentralen/dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
15. Errichtung eines selbstgenutzten Passivhauses

Nicht förderfähig:
- Austausch von Fensterscheiben
- bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie begonnene Maßnahmen

Art und Höhe der Förderung

- für Energieberatungen Übernahme des Eigenanteils von 30,- €
- für detaillierte Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA) Zuschuss von bis zu 50 % des Eigenanteils, maximal 162,50 €
- für Elektrogeräte und Heizungsumwälzpumpen Zuschuss von 100,- € je Geräteart und Haushalt
- für hydraulische Abgleiche Zuschuss von bis zu 250,- € je Wohnhaus
- für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen Zuschuss von 250,- € je kWp, maximal 2.500,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für elektrische Heizstäbe Zuschuss von bis zu 1.000,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Fassadendämmung von Wohnhäusern Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Dämmung der Kellerdecke, sonstigen Decken unter oder über beheiztem Wohnräumen oder der obersten Geschossdecke Zuschuss von je 500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Fenster und Türen Zuschuss von 250,- € je Fenster und 500,- € je Haustür, maximal 30 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500,- €
- für Nachtspeicheröfen Zuschuss von 250,- € je Ofen, maximal 1.600,- € je Wohnhaus
- für Heizungsanlagen Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Lüftungsanlagen Zuschuss von bis zu 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Neubau eines Passivhauses Zuschuss von 6.000,- €
- maximal je Haushalt 6.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.