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Innovation City - Initiative Energiewende von unten - Förderung der energetischen Sanierung im Quartier Alstaden West

Zuschuss von max. 10.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, der Einsatz von effizienter Heizungstechnik sowie erneuerbarer Energien innerhalb des Projektgebietes des InnovationCity roll outs im Quartier Alstaden West.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen, die private Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen im Projektgebiet Alstaden West sind
- Eigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten, Der Antrag für eine Förderung ist über die bevollmächtigte Verwaltung der Eigentümergemeinschaftzu stellen. Über eine Bewilligung von Fördermitteln bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften wird nach Ermessen der Bewilligungsstelle entschieden.
- ausschließlich in begründeten Ausnahmen juristische Personen (z.B. Kleingewerbetreibende) nach Prüfung der Sachverhalte und Ermessensentscheidung durch die Stadt Oberhausen

Förderfähig

Die Förderung steht zur Verfügung für:
- Wohngebäude, die vor mindestens 20 Jahren erbaut wurden
- Heizungsanlagen, die vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurden, Kohle- und Ölheizungen vor mindestens 10 Jahren
- Einsatz von erneuerbaren Energien an Gebäuden (z.B. Photovoltaik) unabhängig vom Baujahr des Gebäudes

Förderfähige Maßnahmen:
- Sanierungsmaßnahmen, die den Wärmeschutz wesentlich erhöhen und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen. Beispielsweise: Maßnahmen zur Dämmung der Außenwände, Kellerdecke oder des Daches, Erneuerung der Fenster, Hauseingangstüren oder der Rollladenkästen
- Der Austausch und Erneuerung von alten Heizungsanlagen (älter als 20 Jahre) zur Steigerung der Energieeffizienz.
- Der Einsatz von erneuerbaren Energien. Beispielhafte Maßnahmen sind der Einsatz von Holzpellets oder Photovoltaik. Der Einsatz von erneuerbaren Energien an Gebäuden ist unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.
- Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch einen unabhängigen Energieberater, welcher eine genaue Gebäudeanalyse sowie einzelne Schritte zu energetischen Sanierungsmaßnahmen enthält.

Art und Höhe der Förderung

1. M1 Förderung der Wärmedämmung
- für Wärmedämmung von Fassade oder Dach Zuschuss von 30,- €/m²
- für Wärmedämmung von Kellern oder der obersten Geschossdecke Zuschuss von 15,- €/m²
- für Wärmedämmung, sofern ökologische Baustoffe bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach "blauer Engel" verwendet werden Verdoppelung des Zuschusses

2. M2 Förderung zur Erneuerung von Fenstern und Türen
- für die Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren Zuschuss von 90,- €/m²
- für die Erneuerung von Haupteingangstüren bzw. Wohnungseingangstüren bei Wohnungseigentum Zuschuss von 400,- €
- für die Erneuerung von Rolladenkästen Zuschuss von 40,- €

3. M3 Förderung effizienter Heizungssysteme und erneuerbarer Energien
- für Gasbrennwertkessel Zuschuss von 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen (ab 40 m² bzw. 4 kWp) Zuschuss von 2.000,- €
- für Speicher für Photovoltaik Zuschuss von 800,- €
- für Solarthermie (ab 3 m²) Zuschuss von 1.000,- €
- für Mikro BHKW Zuschuss von 1.000,- €
- für Holzpelletanlagen Zuschuss von 4.500,- €
- für Wärmepumpen Zuschuss von 1.500,- €
- für Fernwärmeanschlüsse Zuschuss von 1.500,- €

4. Bonusförderung bei Kombination der Maßnahmenpakete M 1 bis M 3 (Sofern eine vollumfängliche energetische Sanierung der Gebäudehülle erfolgt und ein auf den sanierten Wärmebedarf ausgelegtes effizientes Heizungssystem etabliert wird.)
- zusätzlicher Zuschuss von 1.000,- € nach Einzelfallprüfung möglich

5. Bonusförderung beim Austausch von Ölheizkesseln und Kohleheizungen (Sofern ineffiziente Heizungssysteme ausgetauscht werden (z.B. Austausch von Ölheizkesseln und Kohleheizungen)
- zusätzlicher Zuschuss von 1.000,- € nach Einzelfallprüfung möglich

6. Bonusförderung bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans (Sofern zusätzlich zur Energieberatung ein Sanierungsfahrplan erstellt wird, welcher eine genaue Gebäudeanalyse sowie einzelne Schritte zur energetischen Sanierungsmaßnahmen enthält)
- für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans Zuschuss von 200,- €
- maximal 50 % der förderfähigen Kosten
- maximal 10.000,- € je Eigentumsimmobilie oder je Wohneinheit bei Wohnungseigentümergemeinschaften

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.