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Förderprogramm zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung in der Gemeinde Rheurdt

Zuschuss von min. 25,00 €, max. 1.500,00 € je nach Maßnahme

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden der Bau von Zisternen für die Brauchwassernutzung, Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Flächenentsiegelung und -begrünung, die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Installation von Ladepunkten für E-Autos, der Erwerb von E-Lastenrädern, der Ausbau regenerativer Ernergie und Energieoptimierung sowie nachhaltiges Engagement.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Private Eigentümer und Wohnungseigentümergesellschaften, gemeinnützige Vereine

Aktueller Hinweis

Das Förderbudget für Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke ist erschöpft. Derzeit sind keine weiteren Bewilligungen für diese Förderbausteine möglich!

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Nachhaltiges Regenwassermanagement (Bau von Zisternen für die Brauchwassernutzung mit einer Mindestgröße von 3 m³. Das Regenwasser ist vor dem Eintritt in den Speicher zu filtern.)
- Förderung von Dachbegrünung
- Flächenentsiegelung und -begrünung
- Fassadenbegrünung von Wohngebäuden
- Pflanzung von Obstbäumen (alte Sorten)
- Nachhaltige Mobilität
- Ladepunkte für Elektro-PKWs (an privat genutzten Stellplätzen mit 100 % zertifiziertem Ökostrom) von Wohngebäuden
- Förderung von (E-)Lastenrädern
- Photovoltaikanlagen
- Balkonsolarmodule (mit dem Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS))
- Energieberatung (Gebäudechecks der Verbraucherzentrale NRW)
- Nachhaltiges Engagement (Durchführung von Projekten, Kampagnen, Veranstaltungen in den Bereichen nachhaltiges Leben, Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel für gemeinnützige Vereine)

Beispiele förderfähiger Kosten:
- bei Dachbegrünungen Mehrkosten im Vegleich zu einem konventionellen Dachaufbau
- bei Fassadenbegrünung Planungs-, Material- und Baukosten
- Beschaffungskosten für ein Lastenpedelec oder ein Lastenfahrrad. Während der Dauer der Zweckbindung ist nur ein Lastenpedelec oder Lastenfahrrad pro Wohneinheit förderfähig.
- Sachmittel für Projekte, Veranstaltungen, Kampagnen etc. in den Bereichen nachhaltiges Leben, Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die von ortsansässigen Institutionen und Vereinen getragen und in der Gemeinde Rheurdt durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung

- für den Bau von Zisternen Zuschuss von 200,- € für jeden vollen m³ Speichermenge, maximal 1.000,- €
- für Dachbegrünungen Zuschuss von 25 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.000,- € pro Maßnahme ab einer Dachfläche von 10 m²
- für Flächenentsiegelung und -begrünung ab einer zusammenhängenden Fläche von 10 m² Zuschuss von 25 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.000,- € pro Maßnahme
- für Fassadenbegrünung Zuschuss von 25 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.000,- € pro Maßnahme ab einer Höhe von 300,- € förderfähige Kosten und einer zusammenhängenden Fassadenfläche von mindestens 10 m²
- für die Pflanzung von Obstbäumen Zuschuss von 25,- € pro gepflanztem Baum mit einem Stammumfang von mindestens 10 bis12 cm, maximal ein Obstbaum je Grundstück und Jahr
- für die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Autos Zuschuss von 250,- € pro Haushalt
- für den Erwerb von E-Lastenrädern Zuschuss von 25 % der Beschaffungskosten, maximal 500,- € bei fabrikneuen Lastenpedelecs oder Lastenfahrrädern, 250,- € bei gebrauchten Lastenpedelecs oder Lastenfahrrädern
- für die Neuinstallation von PV-Anlagen Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- € pro Anlage
- für Balkonsolarmodule Zuschuss von 200,- € pro Wohneinheit
- für Energieberatung Kostenübernahme des Eigenanteils, maximal 30,- €
- für Nachhaltiges Engagement Zuschuss von 50 % der anerkennungsfähigen Sachkosten, maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.