Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss von max. 50.000,00 €
Gefördert wird der Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte) als Gebäudeeigentümer oder Mieter oder Pächter der Wohnung/des Gebäudes und Betreiber der Anlage (z.B. Contractoren), sofern der Wohnungs-/Gebäudeeigentümer schriftlich zustimmt
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Gebäudeeigentümer oder Mieter oder Pächter der Wohnung/des Gebäudes und Betreiber der Anlage (z.B. Contractoren), sofern der Wohnungs-/Gebäudeeigentümer schriftlich zustimmt
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- begleitende Maßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen an Gebäuden, auch wenn sie in Kombination mit solarthermischen Anlagen installiert werden (PVT-Anlagen)
- begleitende Maßnahmen sowohl bei Dachanlagen als auch bei Fassadenanlagen sowie bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule)
- förderfähige Kosten beinhalten die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen
Förderfähige Kosten bei Bau von Photovoltaikanlagen:
- Ertüchtigung der elektrischen Installationen und der Einrichtung des Zählerplatzes zur Umsetzung des erforderlichen Messkonzepts
- Gerüstarbeiten
- Prüfung der Statik und statische Ertüchtigung des Gebäudes
- Verlegung von Bauteilen
- Baumaßnahmen an der Dachhaut
- Blitzschutz
- Funkrundsteuerempfänger
Förderfähige Kosten bei Errichtung von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Parkieranlagen von Gewerbe- oder Geschossbauten in Verbindung mit Photovoltaikanlagen:
- Leerrohre und Kabeltrassen vom Hausanschlusskasten über die Unterverteilung bis zu den Stellplätzen, an denen E-Ladeeinrichtungen vorgesehen sind
- Zuleitung zur Unterverteilung
- Unterverteilung, Strom- und Datenleitungen zu den Stellplätzen
- Ertüchtigung und Einbau von Zähler- und Schaltschränken
- Wanddurchbrüche
- Einrichtung eines netzdienlichen Lastmanagements unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens einschließlich der Lademanagement-Hardware
Art und Höhe der Förderung
1. Für den Bau von Photovoltaikanlagen
- Zuschuss von bis zu 50.000,- € je Antrag sowie maximal 50 % der genannten förderfähigen Kosten
- bei Dachanlagen maximal 350,- €/kWp
- bei Fassadenanlagen oder Dachanlagen, die über einer Dachbegrünung errichtet werden maximal 450,- €/kWp
- bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule) Zuschuss von 100,- € je Anlage
2. Für netzdienliche Stromspeicher, die bei der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gebaut werden
- Zuschuss von bis zu 20.000,- € je Antrag
- maximal 300,- €/kWh nutzbarer Speicherkapazität
3. Für Errichtung von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Parkieranlagen von Gewerbe- oder Geschossbauten in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
- Zuschuss von bis zu 30.000,- € je Antrag
- je neu errichtetem und mit E-Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladesäule) ausgestattetem Ladepunkt, der durch die zu fördernde vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt wird Zuschuss von 1.000,- € netto
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.