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Photovoltaik und Batteriespeicher

Zuschuss von max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen und damit verbundenen Batterie-Stromspeichern, die nach dem 03.05.2022 erworben wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen als Eigentümer oder Miteigentümer eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in der Stadt Schweinfurt
- entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- neu erworbener, fest installierte Dach- oder Fassaden-Photovoltaikanlagen und Balkonsolarmodulen
- neu erworbene Batteriespeicher ab einer Speicherkapazitätvon 3 kWh, soweit diese ausschließlich über eine bestehende oder neu zu errichtende Photovoltaikanlage gespeist werden

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- € pro kWp, maximal 1.000,- €
- für Batteriespeicher Zuschuss von 300,- € und zusätzlich 100,- € pro kWh über der Minimalkapazität von 3 kWh, maximal 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.