Photovoltaikförderung
Zuschuss von min. 800,00 €, max. 2.000,00 €
Gefördert wir die Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden durch qualifizierte Fachfirmen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten/verpachteten Gebäuden und Wohnungen
- Mieter/Pächter mit Zustimmungserklärung des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Die Fördersumme für das Jahr 2022 ist bereits ausgeschöpft. Sie können vorbehaltlich des genehmigten Haushalts aber schon Anträge für das Jahr 2023 stellen.
Förderfähig
Anforderungen an die Komponenten:
- neue geprüfte Module mit Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Schutzklasse, CE-Richtlinien und Zertifikaten z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland
- geprüfte Montagesysteme z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland
- neue geprüfte Geräte mit Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Netzüberwachung nach VDE, CE-Richtlinien und entsprechender Zulassung
- neue Komponenten zur Herrichtung des Zählerplatzes, um die geplante Photovoltaikanlage an das Netz nach Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers anzubinden
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen mit einer Leistung von 3 kWp bis 4 kWp Zuschuss von 800,- €
- für Anlagen mit einer Leistung bis 5 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für Anlagen mit einer Leistung bis 6 kWp Zuschuss von 1.200,- €
- für Anlagen mit einer Leistung bis 7 kWp Zuschuss von 1.400,- €
- für Anlagen mit einer Leistung bis 8 kWp Zuschuss von 1.600,- €
- für Anlagen mit einer Leistung bis 9 kWp Zuschuss von 1.800,- €
- ist in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten zwingend notwendig, wird die Herrichtung des Zählerplatzes mit 200,- € gefördert
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.