Klimaschutz in Wesel - Photovoltaik (B.2)
Zuschuss in unterschiedlicher Höhe
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sowie Batteriespeichern in Kombination mit erstmalig errichteten oder bestehenden PV-Anlagen sowie die erste Steuerberatung zu steuerrechtlichen Fragen bzgl. der Inbetriebnahme einer PV-Anlage.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als Eigentümer von Wohngebäuden
Förderfähig
Anforderungen für Batteriespeicher:
- Speichertechnik auf Basis von Lithium-Ionen-Batterien mit einer Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren
- Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 3 kWp Zuschuss von 800,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 4 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 5 kWp Zuschuss von 1.200,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 6kWp Zuschuss von 1.350,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 7 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 8 kWp Zuschuss von 1.650,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 9 kWp Zuschuss von 1.800,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 10 kWp Zuschuss von 1.950,- €
- für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 11 kWp bis 30 kWp Zuschuss von 10 der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten
- für Batteriespeicher bis 3 kWh Grundbeitrag von 300,- €
- für Batteriespeicher von 3 kWh bis 5 kWh von Zuschuss von 100,- €/kWh
- für Batteriespeicher über 5 kWh Zuschuss von 75,- €/kWh
- für Steuerberatungen für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.