Solarstromanlage (9.)
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Neuerrichtung von Solarstromanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Gebäudeeigentümer
- Eigentümergemeinschaften von Eigentumswohnanlagen
Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller von Anlagen oder deren Komponenten
- Energieversorgungsunternehmen
Aktueller Hinweis
Friedrichsdorfer Förderprogramm für 2022 bereits ausgeschöpft. Das am 01.07. in Kraft getretene Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist außerordentlich nachgefragt. Über 60 Förderanträge erreichten die Stadt innerhalb von 3 Wochen nach der Freischaltung. Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Förderanträge ist das Fördervolumen von 100.000,- € bereits ausgeschöpft, sodass weitere Anträge vorerst nicht mehr angenommen werden können!
Förderfähig
Förderfähige Anlagen:
- fest installierte Solarmodule
- fest installierte Solardachziegel/Solardachpfannen
- steckerfertige PV-Minianlagen mit einer Leistung bis 600 Watt
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 200,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für steckerfertige PV-Minianlagen Zuschuss von 150,- € pro Modul, maximal 30 % der Gesamtkosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.