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Anreizprogramm Klimaschutzoffensive - PV-Speicher-Systeme

Zuschuss von max. 3.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen in Kombination mit neuen Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 5 kWh bzw. 5 kWh Speicherkapazität.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Gebäudeeigentümer z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch eine Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Vereine, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Betreiber der Anlage (z. B. Contractoren)
- Unternehmen, welche in die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen, d.h. Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt die Antragstellung durch die Hausverwaltung

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 100,- € pro kWh bzw. kWp (die kleinste Kompenente ist für die Fördersumme entscheidend), maximal 3.000,- €
- maximal 50 % der förderfähigen Kosten je Antrag

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.